FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist DeineReFa.de und für wen ist das Angebot gedacht?
DeineReFa.de unterstützt Rechtsanwaltskanzleien bei administrativen und abrechnungsbezogenen Aufgaben – flexibel, remote und ohne dass zusätzliches Personal eingestellt werden muss. Das Angebot richtet sich an Einzelanwälte und Kanzleien jeder Größe, die Entlastung bei Abrechnung, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung oder organisatorischen Aufgaben suchen, ohne dafür eine feste Stelle zu schaffen.
Welche Leistungen bietet DeineReFa.de konkret an?
Der Schwerpunkt liegt auf vier Bereichen: der Abrechnung nach RVG bzw. Vergütungsvereinbarung, dem Mahnwesen, der Zwangsvollstreckung sowie allgemeinen organisatorischen Aufgaben rund um den Kanzleialltag. Je nach Bedarf der Kanzlei lässt sich die Unterstützung auf einzelne dieser Bereiche beschränken oder kombinieren.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Am Anfang steht ein unverbindliches Erstgespräch, in dem der konkrete Unterstützungsbedarf und die vorhandenen Abläufe in der Kanzlei besprochen werden. Darauf aufbauend wird geklärt, welcher Zugang zu Akten, Kanzleisoftware und Unterlagen benötigt wird und wie die Zusammenarbeit organisiert werden soll. Die eigentliche Bearbeitung erfolgt anschließend vollständig remote, in enger Abstimmung mit der Kanzlei.
Sind auch Einzelaufträge möglich, oder nur eine dauerhafte Zusammenarbeit?
Beides ist möglich. Neben einer laufenden, regelmäßigen Unterstützung – etwa bei der monatlichen Abrechnung – können auch einzelne, klar abgegrenzte Aufträge übernommen werden, zum Beispiel die Aufarbeitung eines Mahnwesen-Rückstands oder die Einleitung einzelner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Zusammenarbeit lässt sich also punktuell oder dauerhaft gestalten, ganz nach Bedarf der Kanzlei.
Wie rechnet DeineReFa.de ab? Welche Abrechnungsmodelle gibt es?
Es stehen zwei Abrechnungsmodelle zur Wahl. Beim Stundenhonorar wird die tatsächlich aufgewendete Zeit erfasst und abgerechnet – das eignet sich besonders für laufende Unterstützung mit schwankendem Aufwand. Beim Pauschalhonorar wird vorab ein fester Preis für eine klar definierte Leistung vereinbart, etwa für die Bearbeitung eines bestimmten Vorgangs oder ein monatliches Kontingent. Welches Modell passender ist, wird im Erstgespräch gemeinsam besprochen.
Gibt es eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist?
Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Im Dienstleistungsvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen vorgesehen. Werden keine neuen Aufträge erteilt, pausiert die Zusammenarbeit automatisch – dafür ist keine Kündigung nötig.
Wie schnell kann die Zusammenarbeit starten?
Das hängt in erster Linie davon ab, wie schnell die notwendigen Unterlagen für die Bearbeitung bereitgestellt werden. Von meiner Seite aus kann die Zusammenarbeit sehr zeitnah starten – oft schon am selben Tag.
Ist eine bundesweite Zusammenarbeit möglich?
Ja. Die Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich remote, daher spielt der Standort der Kanzlei keine Roll. Eine Unterstützung ist bundesweit möglich.
Wie sieht es mit Vertraulichkeit und Datenschutz aus?
Mandantendaten und Kanzleiinterna werden vertraulich behandelt. Der Dienstleistungsvertrag enthält eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung.
Mit welcher Kanzleisoftware kennst du dich aus?
Erfahrung besteht mit DATEV, Actaport und RA-MICRO. In neue Kanzleisoftware arbeite ich mich aber auch schnell ein.
Was passiert, wenn sich der Unterstützungsbedarf während der Zusammenarbeit ändert?
Der Umfang der Unterstützung lässt sich flexibel anpassen – sowohl nach oben, etwa wenn zusätzliche Aufgaben hinzukommen, als auch nach unten, wenn der Bedarf zurückgeht. Eine kurze Abstimmung reicht aus, um den Rahmen der Zusammenarbeit entsprechend anzupassen.
